Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

Ihre Vorteile durch einen individuellen Sanierungsfahrplan – iSFP für Ihr Haus:

Ziel des Sanierungsfahrplans:

Neben der Einsparung von Energie, Treibhausgasen und Heizkosten bringt die energetische Sanierung Ihres Hauses auch andere Vorteile mit sich. Die Optimierungen, die der Sanierungsfahrplan für Ihr Haus vorsieht, sind hier zusammengefasst:

  • Thermischer Komfort: frei von unangenehmer Zugluft, Hitze- oder Kältestrahlung
  • Sommerlicher Hitzeschutz: Schutz vor Überhitzung im Sommer
  • Schallschutz: frei von Lärm und Geräuschen aus der Umgebung
  • Wohngesundheit: frei von Feuchtigkeit, Schimmel und Giften in Innenräumen
  • Immobilienwert: Steigerung des Marktwertes Ihres Gebäudes
  • Architektonische Qualität: Gestaltung der äußeren Erscheinung Ihres Gebäudes

Im individuellen Sanierungsfahrplan sind die Informationen zur Gebäudesanierung leicht verständlich aufbereitet. Kennwerte und eine Farbskala zeigen anschaulich, wie sich mögliche Sanierungen auswirken werden.

Sinnvoll ist ein solcher „Fahrplan“, weil Sie als Eigentümer oft nicht wissen, womit Sie anfangen sollen: mit der Dachdämmung oder doch dem Austausch der Heizung? Zudem ist häufig unklar, welche Chancen eine gezielte Kombination der richtigen Maßnahmen bietet. Die Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen werden durch den Plan ökonomisch und energetisch optimiert.

Er ist auf Ihr individuelles Nutzungsverhalten abgestimmt; dieses beeinflusst die vorgeschlagenen Sanierungsaktionen. Das betrifft beispielsweise eine von Ihnen gewünschte Raumtemperatur oder die Zeiträume, in denen Sie üblicherweise zu Hause sind. Der Fahrplan zeigt Ihnen, welche Maßnahmen am sinnvollsten sind und welche Kombinationen davon das größtmögliche Einsparpotenzial haben.

Da die besten Maßnahmen ganz vorne stehen und mögliche spätere Sanierungsschritte bereits berücksichtigen, wird die Gefahr eines schlechten Kosten/Nutzen-Verhältnisses vermieden.

Wann macht ein Sanierungsfahrplan Sinn?

Sinnvoll ist ein Sanierungsfahrplan für alle Bestandsimmobilien, bei denen Sie durch entsprechende Sanierungsmaßnahmen Energie sparen können. Der Plan hilft dabei, die Sanierung systematisch anzugehen.

Was kostet Sie ein Sanierungsfahrplan:

Seit dem 01.07.2023 werden Energieberatungen für Wohngebäude nur noch gefördert, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) mit der aktuellen iSFP-Druckapplikation erstellt wird. Aktuell werden bis zu 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten übernommen, jedoch höchstens 1.300 Euro für Ein- oder Zweifamilienhäuser und 1.700 Euro für Wohngebäude mit drei und mehr Wohneinheiten. Für Wohnungseigentümergemeinschaften gibt es zusätzlich einen einmaligen Zuschuss von bis zu 500 Euro, wenn der Energieberatungsbericht in einer Wohnungseigentümerversammlung erläutert wird.

In 7 Schritten zu Ihrem Sanierungsfahrplan iSFP:

  1. Beratungsgespräch und Datenaufnahme vor Ort bei Ihnen
  2. Energetische Bewertung des Istzustandes
  3. Entwicklung von Sanierungsvorschlägen
  4. Abstimmung des iSFP mit Ihnen
  5. Fertigstellung des iSFP
  6. Ausdruck des iSFP – beinhaltet den Sanierungsfahrplan und die Umsetzungshilfe
  7. Übergabe und Erläuterung des iSFP gemeinsam mit Ihnen

Bestandteile des iSFP als Bauherrendokumente:

  • Sanierungsfahrplan
    1. Ihr Haus heute ‒ Bestand
    2. Ihr Haus heute ‒ energetischer Istzustand
    3. Ihr Haus heute ‒ Beschreibung und Erläuterung
    4. Ihr Sanierungsfahrplan
    5. Ihr Haus in Zukunft ‒ das sind Ihre Vorteile
    6. Ihr Haus in Zukunft ‒ energetischer Zielzustand
    7. Kostendarstellung
    8. Ihre nächsten Schritte
    9. Zentrale Fahrplanseite
  • Umsetzungshilfe
    1. Ausführliche Beschreibung der Maßnahmenpakete
    2. Ihr Haus in der Zukunft – Tipps für die Nutzung Ihres Gebäudes
    3. Allgemeine Informationen zur Qualitätssicherung – Zahlen, Daten und Fakten
    4. Technische Dokumentation – Kennwerte und Investitionen

Folgende Anforderungen werden vom BAFA an uns gestellt:

  1. Zulassung vom BAFA als Energieeffizienz-Experte
  2. Verpflichtung zur hersteller-, anbieter-, produkt- und vertriebsneutralen Beratung
  3. Kein wirtschaftliches Interesse an der Sanierung haben und von Dritten weder eine Provision noch einen sonstigen geldwerten Vorteil fordern oder annehmen
  4. Es muss eine Haftpflichtversicherung vorliegen

Ordnungsrechtliche/gesetzliche Grundlagen, Normen

  • Bilanzierungsgrundlagen:
    • GEG
    • DIN 4108-T6 / DIN 4701-T10
    • DIN 18599
  • Zu beachten:
    • BAFA-Richtlinie
    • Technische FAQ – BEG

Beispiel für einen individuellen Sanierungsfahrplan

Das BMWK (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) zeigt in diesem Muster-Beispiel einen individuellen Sanierungsfahrplan

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